Ziele und Aufgaben
Unterrichtsprinzipien
Wahlpflichtunterricht
Abschlüsse und Übergänge

Unser Schulprogramm
Bewertung und Zensierung

Hausordnung
Küchenordnung
Turnhallenordnung
Schulordnung
Schul- und Modellversuche für Regionale Schulen

 

Ziele und Aufgaben

Die Regionale Schule als Lern- und Lebensort

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Unterrichtsprinzipien

Folgende Prinzipien sind zu beachten:

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Wahlpflichtunterricht

Die Schüler wählen zwischen der zweiten Fremdsprache und einem von der Schule angebotenen Kurs aus den Bereichen

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Abschlüsse und Übergänge 
(gültig seit 01.08.2004)

Ende der Jahrgangsstufe 9

Ende der Jahrgangsstufe 10

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Hausordnung der Jawaharlal - Nehru -  Schule Neustrelitz

Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wird diese Hausordnung erlassen. Sie ist gültig für alle Personen, die sich auf dem Gelände der Schule aufhalten.

Grundsatz : Den Anweisungen der Lehrer, des Schulpersonals und der aufsichtführenden Schüler ist Folge zuleisten.

    1. Vor Beginn des Unterrichts
      1. Mit dem Vorklingeln suchen alle Schüler auf dem kürzesten Wege den jeweiligen Unterrichtsraum auf und bereiten sich auf den Beginn des Unterrichts vor.
      2. Fahrschüler haben das Recht, sich vor dem Vorklingeln zur 1. Stunde in den dafür vorgesehenen Räumen aufzuhalten.
    2. Verhalten in den Pausen und in Freistunden
      1. In den großen Pausen werden die Räume auf kürzestem Weg in Richtung Schulhof verlassen , dabei werden die Schultaschen mitgeführt.
      2. Nach dem Vorklingeln und in den kleinen Pausen halten sich die Schüler im Klassenraum auf. In begründeten Fällen können sie sich beim jeweiligen Fachlehrer abmelden.
      3. Der Raumwechsel erfolgt zügig und ruhig.
      4. Im Flur wird nicht gelaufen, gedrängelt, geschubst und geschrieen.
      5. Das Schulgelände ist während der Pausen nicht zu verlassen.
      6. Nur mit Erlaubnis der Eltern dürfen die Schüler während einer Freistunde den Schulhof verlassen.
      7. In Freistunden halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Nach Absprache besteht die Möglichkeit, die Einrichtungen der Schulsozialarbeit zu nutzen.
    3. Verhalten im Unterricht
      1. Vor Stundenbeginn wird sich auf den Unterricht vorbereitet
      2. Das Essen und Trinken im Unterricht ist nicht gestattet, Handys sind auszuschalten!
      3. Aktive Mitarbeit und ein angenehmer Unterrichtston sind selbstverständlich.
    4. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
      1. Brandschutzmaßnahmen müssen eingehalten werden.
      2. Im Brandfall folgen die Schüler den Anweisungen ihres Fachlehrers.
      3. Jeder Schüler fühlt sich verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit.
      4. Abfälle jeder Art sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
      5. Nach dem Unterricht wird der Platz sauber verlassen, Stühle werden gegebenenfalls hoch gestellt..
      6. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren ist untersagt.
      7. Die Toiletten dürfen nicht bemalt oder beschmutzt werden.
      8. Mutwillige Zerstörung und Bemalungen des Schuleigentums werden in geeigneter Form geahndet..
      9. Die Fenster werden nur vom Lehrer geöffnet, es sei denn, der Lehrer gibt Anordnung dazu.
      10. Den Aufforderungen des Lehrers ist Folge zu leisten.
    5. Fahrräder
      1. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt und gesichert. Nur Schüler, die ihre Fahrräder abstellen oder diese wieder entnehmen, haben das Recht, sich zu diesem Zweck an den Fahrradständern aufzuhalten.
      2. Das Fahrrad fahren auf dem Schulhof ist verboten.
      3. Die Haftung für gestohlene Fahrräder übernimmt die Schule nicht.
    6. Rauchen
      1. Offenes Feuer und Rauchen sind im Flur und in den Räumen verboten.
    1. Drogen, Waffen, körperliche Unversehrtheit
      1. Bei offiziell begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz bzw. Mitführen gefährlicher Gegenstände können Taschenkontrollen durchgeführt werden.
      2. Die Lehrer sind berechtigt Waffen, Alkohol, Tabakwaren, Zündmaterialien und Drogen sicherzustellen. Danach sind die Eltern zu benachrichtigen.
      3. Das Mitführen von Schlag-, Hieb- und Stichwaffen oder ähnlichen ist streng verboten..
    2. Sonstiges Verhalten
      1. Das Verwenden von verfassungswidrigen Zeichen ist verboten.
      2. Das Werfen von Gegenständen ( zum Beispiel: Steine, Schneebälle, Kastanien und Wasserbomben) ist strengstens verboten.
      3. Das Betreten der im Winter nicht beräumten bzw. abgestumpften Verkehrsflächen ist strengstens untersagt.
  1. Freistellungen / Verlassen des Schulgeländes

4.1.          Freistellungen müssen vorher durch die Eltern beantragt werden. Bei Krankheit ist die Schule auf geeignete Weise innerhalb von zwei Tagen zu benachrichtigen.
4.2.          Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur bei

  1. Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung der Eltern oder
  2. nach Abmeldung beim Klassenleiter bzw. Fachlehrer verlassen werden.
  3. Verfahren bei Verstößen gegen diese Ordnungen
    1. Um die Schulordnung und diese Hausordnung durchzusetzen, werden bei bewußten Störungen des Schullebens die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet.
    2. Zur Wiedergutmachung von Schäden aber auch bei Störungen des Schullebens kann gemeinnützige Arbeit angeordnet werden.

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz bestätigt und ist mit ihrer Veröffentlichung ab 9.11. 2000 gültig.

Neustrelitz, den  14.06.2000

Dieter Zscheischler
   -Schulleiter-

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Küchenordnung

 

  1. Das Betreten der Küche ist nur in vollständiger und sauberer Arbeitskleidung

      gestattet. (Lange Haare zusammenbinden!)

      2.   Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Toilettenbenutzung sind die Hände im dafür  
           vorgesehenen Waschbecken gründlich zu reinigen.

  1. Die Fingernägel müssen kurz, sauber sein.

 

  1. Handschmuck und anderer störender Modeschmuck wird in der Küche nicht getragen.
  1. Wunden an Händen sind sorgfältig zu verbinden bzw. einem Arzt vorzustellen.

(Absprache mit dem Fachlehrer)

  1. Bei Infektionskrankheiten ist der Zutritt zur Küche verboten.

 

7.   Der gesamte Küchenbereich, einschließlich der Nebenräume, wird täglich
            gründlich gereinigt.

  1. Nicht verderbliche Lebensmittel sind kühl aufzubewahren.

 

  1. Gefährliche Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel sind außerhalb der

Küche aufzubewahren.

  1. Das Benutzen des Gasherdes ist nur gemeinsam mit dem Fachlehrer erlaubt.

 

  1. Nach Beendigung des Unterrichts sind alle Kochzeilen auf Vollständigkeit des

Inhalts zu überprüfen.

  1. Bei Entstehen eines Brandes in der Küche sind als Sofortmaßnahme Lösch-geräte (Decke und Feuerlöscher) einzusetzen.

 

13.Zur Verhütung von Bränden beim Braten durch überhitztes Fett ist ständig ein   
      entsprechender Deckel zum Ersticken von eventuellen Flammen bereitzule-
      gen.

14.Beim Entstehen eines Brandes im Schulgebäude sind die Anweisungen ent-
      sprechend der Alarmordnung der Schule zu befolgen.
      Die Herde sind sofort auszuschalten und eventuelles Brat- bzw. Kochgut ist
      von der Herdplatte zu nehmen.

 

 

Koordinator HWI

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Turnhallenordnung

  1. Für die Nutzung der Turnhalle gilt die Satzung über die Nutzung der Sportstätten der Stadt Neustrelitz.
  1. Das Hausrecht wird durch den Schulleiter oder den Hausmeister ausgeübt.

 

  1. Für den Sportunterricht der Jawaharlal – Nehru – Schule gelten folgende spezielle Regelungen:
  1. Die Erhaltung und Pflege der Turnhalle ist ein Anliegen aller. Ordnung, Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme erleichtern für alle einen freudvollen Sport- und Übungsbetrieb.
  2. Die Benutzung der Turnhalle ist nur zu den für die jeweilige Klasse und Übungsgruppe festgelegten Zeiten erlaubt.
  3. Jeder Benutzer der Halle hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räume (Halle, Toiletten, Umkleideräume, Lehrerzimmer) in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden.
  4. Das Betreten der Umkleideräume und der Halle erfolgt erst nach Aufforderung und in Anwesenheit des verantwortlichen Sportlehrers oder Übungsleiters.
  5. Beim Eintritt in die Vorräume sind die Straßenschuhe sorgfältig zu reinigen und die Umkleideräume aufzusuchen. In den Umkleideräumen ist die abzulegende Bekleidung ordentlich aufzubewahren. Wertgegenstände sind einzusammeln und dem Leiter zu übergeben. Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
  6. Das Rauchen ist im gesamten Turnhallenkomplex nicht gestattet.
  7. Die Turnhallenfläche darf nur in Turnschuhen und nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  8. Die Sportgeräte sind erst nach Erlaubnis durch den Leiter in Betrieb zu nehmen. Das eigenmächtige Benutzen der Geräte ist streng untersagt.
  9. Die Geräte sind nach ihrem Gebrauch ordnungsgemäß an den entsprechenden Stellen abzustellen. Die Matten sind  zu tragen oder mit dem Mattenwagen zu transportieren. Der Transport der Barren, Pferde und Kästen hat auf den Rollvorrichtungen zu erfolgen. Beschädigungen oder Mängel sind sofort dem Schulhausmeister mitzuteilen.
  10. Zum Ballspielen in der Halle dürfen nur saubere und nicht eingefettete Bälle verwendet werden.
  11. Während des Turn- und Übungsbetriebes dürfen die Umkleideräume nicht mehr betreten werden. Die Eingangstüren sind in dieser Zeit verschlossen zu halten.
  12. Die Duschräume sind verschlossen. Gruppen, die nach dem Übungsbetrieb duschen wollen, melden sich vorher beim Schulhausmeister an.
  13. Jeder Sportlehrer und Übungsleiter ist für die von ihm betreuten Klassen und Gruppen voll verantwortlich. Er achtet auf einen ruhigen An- und Abmarsch und die konsequente Einhaltung der Turnhallenordnung.
  14. Der Leiter der Sportgruppe ist für die ordnungsgemäße Führung des Hallenbuches verantwortlich.

 

  1. Für den Vereinssport und andere Veranstaltungen gelten darüber hinaus folgende zusätzliche  Festlegungen:
    1. Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer sind in der gesamten Turnhalle nicht gestattet.
    2. Der jeweils letzte Nutzer hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Armaturen, Fenster und Türen geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist. Das Gebäude ist sorgfältig zu verschließen.
    3. Das Abstellen von Fahrrädern ist in der Sporthalle und deren Vorräumen grundsätzlich nicht gestattet.
    4. Der Leiter der Sportgruppe ist für die ordnungsgemäße Führung des Hallenbuches verantwortlich.
    5. Vorschläge zur Verbesserung der Bewirtschaftung, Ausstattung o.a. bzw. Hinweise teilen Sie mündlich oder schriftlich bitte folgendem Amt mit:

Stadt Neustrelitz
Amt für Bildung und Soziales, Tel.: 03981/253234 eMail: jugend.sport@neustrelitz.de
17235 Neustrelitz; Markt 1

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Schulordnung für die Jawaharlal – Nehru – Schule

Jawaharlal – Nehru – Schule

Tiergartenstraße 32 & Bachstraße 9
17235 Neustrelitz

PRÄAMBEL

 

Unsere Jawaharlal – Nehru – Schule ist eine UNESCO – Projekt – Schule. Eingebunden in das weltweite Netzwerk der UNESCO – Projekt – Schulen orientieren wir unser Schulleben innerhalb und außerhalb des Unterrichts in besonderer Weise an den Ideen der internationalen Verständigung und des interkulturellen Lernens. Wir gehen davon aus, dass ein Verständnis anderer Menschen und Kulturen wünschenswert und möglich ist, dass das Verständnis der eigenen Kultur dadurch wächst und dass eine lebenswerte Zukunft in einer friedlichen Welt durch gemeinsames Handeln erreicht werden kann. Im Sinne Jawaharlal Nehrus, des großen indischen Staatsmannes und Streiters für das friedliche Zusammenleben aller Völker, fördern und unterstützen wir mit unseren Mitteln den Eine – Welt – Gedanken.

 

Wer sich in der Schulgemeinschaft zurecht findet, kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.

 

Für angerichtete Schäden, ob gewollt oder ungewollt, musst Du gerade stehen. Das ist in Deinem späteren Leben als Erwachsener auch eine Selbstverständlichkeit.

Unterlasse alles, was das Empfinden Deiner Mitschüler und –schülerinnen verletzen könnte! Du möchtest auch nicht gekränkt werden.

Mit Angst vor Mitschülern lebt und lernt es sich schlecht.

Bevor Du Dich beim Klassenlehrer, beim Lehrer Deines Vertrauens oder bei der Schulleitung beschwerst, versuche, den Konflikt selber friedlich zu regeln. Dabei kann Dir ein Schüler oder eine Schülerin Deines Vertrauens helfen.

 

Diese Schulordnung ist mit Ihrer Veröffentlichung ab 9. November 2000 gültig.

 

Schülerrat                               Elternrat                  Lehrerrat                 Schulleitung

Neustrelitz, d. 9. November 2000

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Schul- und Modellversuche

Allgemeines

Schulversuche an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns können als Schulversuche des Landes oder im Rahmen der "Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung“ (BLK) als Modellversuche durchgeführt werden. Sie sind wichtige Instrumente der Innovation und haben die Aufgabe, das Schulwesen des Landes qualitativ weiterzuentwickeln. Sie dienen der Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Vorstellungen, wie Veränderungen im Aufbau und der Gliederung des Schulwesens sowie Ergänzungen der Stundentafeln und Lehrpläne (Rahmenrichtlinien). Dabei können neue, bisher noch nicht praktizierte oder bereits in der Praxis vorhandene pädagogische und organisatorische Modelle auf die Effektivität überprüft und weiterentwickelt werden.

Sorgfältig vorbereitet, planvoll durchgeführt und wissenschaftlich begleitet, bringen sie Erfahrungen und Erkenntnisse, die auf anderen Wegen nicht gewonnen werden können. Dies gilt besonders für die Entwicklung und Erprobung neuer Lernziele, Inhalte und Arbeitsverfahren. Solche Versuche sollen möglichst aus örtlicher Initiative, aus Impulsen und Erfahrungen der pädagogischen Praxis, der Erziehungswissenschaft und dem weiteren Umfeld der Schüler hervorgehen. Sie sind von den beteiligten Lehrern, Schulträgern, ggf. Eltern, Schulaufsicht und den Vertretern der Fachwissenschaft umfassend vorzubereiten. Je nach Art des Versuches sollen auch Schülervertreter an der Planung beteiligt werden.

Ziel ist es, die aus den Versuchen gewonnenen Ergebnisse entsprechend ihrer Bedeutung in das Schulwesen des Landes einzubeziehen. Schul- und Modellversuche können in der Regel in allen Schularten, beim Landesinstitut für Schule und Ausbildung und auch in speziellen Versuchsschulen durchgeführt werden.
Die Herausbildung von Schulprofilen, besondere Akzentuierungen, ergänzende Angebote im Rahmen von Wahlfächern oder freien Arbeitsgruppen und besondere außerschulische Aktivitäten im Rahmen einer bestehenden regulären Schule stellen keine Schul-/Modellversuche dar.

Die Teilnahme an einem Schul-/Modellversuch ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Über die Teilnahme entscheiden die Eltern bzw. mit entsprechendem Alter Schüler und Auszubildende. Vor der Antragstellung sind die Erziehungsberechtigten über Ziele, Inhalte und Durchführung des beabsichtigten Versuchs ausführlich zu informieren.

Für Schüler, die nicht am Versuch teilnehmen wollen, muss eine andere Schule in zumutbarer Entfernung vorhanden sein.

Bei Zeugnissen, Abschlüssen und Berechtigungen muss gesichert werden, dass sie den einschlägigen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) entsprechen, um eine gegenseitige Anerkennung zu ermöglichen.

Schul-/Modellversuche bedürfen der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Diese Genehmigung wird für eine bestimmte Laufzeit erteilt, sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein.
Schul-/Modellversuche werden in der Regel wissenschaftlich begleitet.

In den jährlichen Sachberichten ist jede Phase hinreichend zu dokumentieren. Im Abschlussbericht ist darüber hinaus die Übertragbarkeit auf das Schulwesen in Mecklenburg-Vorpommern oder andere Bundesländer zu prüfen und öffentlich auszuwerten. (Formular Sachbericht: Anlage)

Ein Schul-/Modellversuch wird nur genehmigt, wenn

Der für die Durchführung von Schul- und Modellversuchen jeweils zuständige Fachreferent im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und bei inhaltlicher Zuständigkeit des Landesinstituts für Schule und Ausbildung (L.I.S.A.) sollten bereits vor der Antragstellung informiert bzw. konsultiert werden. Sie begleiten Planung, Organisation, Koordinierung und den Verlauf mit. Anträge, jährliche Sachberichte und Abschlussberichte für Schul- und Modellversuche werden von der „Lenkungsgruppe Schul- und Modellversuche“ beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg - Vorpommern begutachtet. Die Lenkungsgruppe besteht aus Vertretern des Landesinstituts für Schule und Ausbildung, der Schulämter, der Universitäten des Landes und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg – Vorpommern. Sie gibt Empfehlungen für die weitere Verfahrensweise.
Schul-/Modellversuche können auch an Schulen in freier Trägerschaft durchgeführt werden. In diesem Fall ist dem Antrag eine entsprechende Genehmigung des jeweiligen Trägers beizufügen.

 

Schulversuche

Antragsverfahren

Anträge sind so einzureichen, dass die Genehmigung – einschließlich eines ggf. zu beantragenden Zulassungsverfahrens für Zeugnisse, Abschlüsse und Berechtigungen bei der KMK – rechtzeitig zum Schuljahresbeginn erfolgen kann. In der Regel ist der Antragstermin für das kommende Schuljahr spätestens der 1. September des Vorjahres.

Auf Beschluss der Schulkonferenz stellt der Schulleiter den Antrag auf Durchführung eines Schulversuches. Vor der Abgabe des Antrages ist die Zustimmung des Schulträgers einzuholen.
Für Anträge wird eine einheitliche Form vorgeschrieben (siehe Antragsformular – Anlage). Sie sind beim zuständigen Schulamt und für die beruflichen Schulen bei der obersten Schulaufsichtsbehörde in doppelter Ausfertigung einzureichen.

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:

 

Das jeweils zuständige Schulamt, für die berufliche Schule die antragstellende Schule, fügen eine kurze Stellungnahme zur personellen und finanziellen Absicherung und zur Einbindung des Schulversuches in die jeweilige Landschaft und Situation bei.
Für die Gewährung zusätzlicher Lehrerstunden sind die entsprechenden staatlichen Schulämter zuständig. Entsprechend der „Festsetzung der Unterrichtsverpflichtungen der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern“ (Mitt.bl.BM M-V 2002/3, S. 88f, Nr.
13.12 und 13.3.3 bzw. jährlich nachfolgende "Festsetzungen..." ) stellen die Staatlichen Schulämter aus dem Schulamtspool im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stunden für Schulversuche zur Verfügung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt für Schulversuche keine zusätzlichen Lehrerstunden zur Verfügung.
Anträge:
Bitte 1 Exemplar als E-Mail (ohne Anlagen) an c.kirchner@lisa-mv.de und
1 Exemplar ausgedruckt auf dem Dienstweg mit den o. g. Anlagen an:
L.I.S.A. - Zentrale M-V, z. H. Frau C. Kirchner, Ellerried 5,19061 Schwerin

Antragsformulare für Schulversuche und Sachberichte können auch als E-Mail angefordert werden von c.kirchner@lisa-mv.de, telefonisch: 0385/7601745, per Post: L.I.S.A. - Zentrale M-V, z. H. Frau C. Kirchner, Ellerried 5,19061 Schwerin


Jawaharlal – Nehru – Schule Neustrelitz
Regionale Schule

Neustrelitz, den 10.10.2008

Tiergartenstraße 32

Tel.: 03981 23860

17235 Neustrelitz

Fax : 03981 238620

 

E-Mail:
info@nehru-schule.de

An das

 

Landesinstitut für Schule und Ausbildung MV

 

z. H. Frau Kirchner

 

Ellerried 5

 

19061 Schwerin

 

ANTRAG

 

 

SCHULVERSUCH IN MECKLENBURG- VORPOMMERN Bezeichnung des Vorhabens mit vorgesehener Laufzeit

Gezielte Vorbereitung auf die Anforderungen zum Erwerb der Studierfähigkeit an der Regionalen Schule vom 1.08.2009 bis zum 31.07.2013

1.Antragsteller und Projektleitung1
1.1 Stelle, die den Schulversuch verantwortlich durchführt2 :
1.2 Name und Anschrift des/der verantwortlichen Projektleiters/-in1 (Name, Vorname, Straße, Postfach, Telefon, Telefax, E-Mail, PLZ, Ort)


1.1 Jawaharlal – Nehru – Schul Neustrelitz
1.2 Erika Heintz, 17235 Neustrelitz, Koppelweg 17   ( 03981 23860
FAX : 03981 238620                                        e-* : heintz58@hotmail.de

1.3 wissenschaftliche Begleitung: Name und Anschrift, Institution 1 (soweit bereits bekannt)


Muss noch gefunden werden

1 sind einverstanden, dass Name und Anschrift in Zusammenhang mit der Aufgabenbeschreibung und zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung weitergegeben werden. Bei eingetragenen Vereinen (e.V.) und Gesellschaften sind die Satzungen oder Statuten beizufügen. Soweit es sich um gemeinnützige Einrichtungen handelt, ist eine beglaubigte Fotokopie der Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beizufügen. Bei privaten Antragstellern ist die Vertretungsbefugnis nachzuweisen.

 

 

 

2.         Inhaltliche Angaben zum Schulversuch
2.1.      Kurzbeschreibung des Vorhabens; (enthält die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, geplante Durchführung und angestrebte Ergebnisse) (max. 20 Zeilen; ohne Anlage)


Thesen zum Schulversuch „Abi für Spätentwickler“
1. Ziel unseres Schulversuches soll es sein, Spätentwickler auf das Erreichen der Hochschulreife vorzubereiten.
2. Schüler sollten nach Abschluss der 10. Klasse die Hochschulreife auf  verschiedene Wege erlangen können.
3. Dazu sollte ein Konzept  vorliegen (FL-Konferenz-Tutoren-Eltern/Schüler-Vereinbarung).
4. Mittel + Möglichkeiten: Personal, Räumlichkeiten, Partner, Finanzen, Dauer.
5. Kontrolle (Evaluation).

2.2.     Innovativer Gehalt des Vorhabens (max. 20 Zeilen - ohne Anlagen)


Es ist aus der Sicht des Antragstellers das erste Mal, dass Schüler, die die Mittlere Reife anstreben darüber hinaus gezielt auf die Studierfähigkeit vorbereitet werden.

3.         Ziel und Begründung des Vorhabens
3.1       Problemlage und Lösungsansatz (... enthält - auch als Anlage - die Beschreibung der Problemlage/Ausgangssituation sowie des Lösungsansatzes und die bildungsplanerische/ schulpädagogische Einordnung.)

  • Begründung des Schulversuches aus dem Schulgesetz und den Konzepten „Längeres gemeinsames Lernen“ und „Selbständige Schule“

In Deutschland als rohstoffarmem Land ist eine hohe Bildung der eigentliche Rohstoff für die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft und für die Sicherung eines persönlich und gesellschaftlich hohen Lebensstandards.
Der Anteil der Schüler, die die Studierfähigkeit erlangen ist für die weitere wirtschaftliche Entwicklung zur Zeit nicht ausreichend. Damit besteht auch an der Regionalen Schule die Aufgabe geeignete Schüler auf ein Studium vorzubereiten.
Das Schulgesetz beschreibt im § 38 die Aufgaben und Bedingungen für Schulversuche.
Dabei sind: „…neue pädagogische Konzeptionen und organisatorische Formen zu erproben….“.
Schulversuche sind „…nur zulässig, ….. allen Schülern ihrer Eignung angemessene Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, …“
Minister Henry Tesch äußerte auf der Fachtagung zum „Längeren gemeinsamen Lernen“ am 19. Januar 2007: „Am Ambitioniertesten ist jedoch sicherlich der Leitgedanke, der hinter dem Längeren gemeinsamen Lernen steht.  …., und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler mehr Verantwortung und Sozialkompetenz entwickeln …“.
Im Vorwort des Konzeptes „Selbstständige Schule“ führt Minister Tesch aus: „Von daher müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, unter denen eine optimale individuelle Förderung erfolgen kann.“
Des weiteren wird im „Konzept Selbständige Schule“ weiter ausgeführt:
Seite 4:
„Selbstständige Schulen haben deshalb die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zum Ziel.“
„Jede Schülerin, jeder Schüler hat außergewöhnliche Fähigkeiten, besondere Stärken – diese gilt es zu erkennen und zu fördern. Entsprechend sind Wege auszuloten, wie diese Fähigkeiten optimal entfaltet und die Lernenden in ihrer Motivation zum Kompetenzerwerb gestärkt werden können.“
Seite 42:
„Die selbstständigen Schulen sehen die individuelle Förderung des Einzelnen als eine wesentliche Aufgabe.“

  • Ziele des Schulversuches; Was soll erreicht werden? Was soll versucht werden?

Mit diesem Schulversuch wollen wir Spätentwickler (in vielen Fällen sind das Jungen) so fördern, dass diese nach dem Besuch der Regionalen Schule gute Voraussetzungen haben um an einem Gymnasium oder einem Fachgymnasium die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Grundsätzliches Ziel ist der Übergang von der Klasse 10 der Regionalen Schule in die Klasse 10 des Gymnasiums. Natürlich ist auch ein Übergang von Klasse 10 der Regionalen Schule in die Klasse 11 des Gymnasiums, an Fachgymnasien usw. denkbar.
Versuchen wollen wir das über die bewusste Stärkung der Schülerpersönlichkeit, eine gezielte fachliche Förderung, der Entwicklung von Fach-, Sach und Methodenkompetenz über das normale Maß hinaus und der gezielten, fordernden Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.

3.2       Geplante Arbeitsschritte/Zeitplanung und erwartete Ergebnisse, (... enthält auch als Anlage - die erwarteten Ergebnisse und die hierfür geplanten Arbeitsschritte.)


Konzept „Gezielte Vorbereitung auf die Anforderungen zum Erwerb der Studierfähigkeit an der Regionalen Schule“
Durch eine intensive Betreuung mit hohen Forderungen an die ausgesuchten Schüler und deren Eltern werden Kompetenzen die zum Besuch der  Abiturstufe am Gymnasium / Fachgymnasium notwendig sind systematisch entwickelt.
Im Besonderen sind dies:
1. fachliche Förderung in Schwerpunktfächern, Handlungskompetenzen, Methodenkompetenzen,  Sozialkompetenzen, Zeitmanagement, Anstrengungsbereitschaft, Durchhaltevermögen, Auftreten, Selbstmanagement, Beziehungsmanagement, Wissen über sich selbst und die Beziehungen zwischen Menschen = Kompetenzen in Kommunikation, die Übernahme von Verantwortung innerhalb der Schule wie zum Beispiel Streitschlichter, Hilfe für jüngere und leistungsschwächere Mitschüler.
Spezielle Seminare für die ausgesuchten Schüler und Eltern ergänzen dabei den Unterricht. 
Diese besonderen Angebote richten sich an die ausgesuchten Schüler, sowie deren Eltern und sind auch offen für andere interessierte Schüler und Eltern. ( Stichworte dazu: Elternakademie, Schülerakademie ).
2. Förderung im Bereich des selbstständigen Wissenserwerbs und der –festigung, der Anwendbarkeit des Gelernten und der Entwicklung der Problemlösekompetenz, der Präsentation des Gelernten und der Weitergabe an andere.
Vorgehen:
  1. Die Fachlehrerkonferenz überlegt am Ende des vorhergehenden Schuljahres bzw. zu Beginn des laufenden Schuljahres: Welcher Schüler hat das Potential, das Abitur durch individuelle und zielgerichtete Fördermaßnahmen zu schaffen? Eine Grundvoraussetzung ist, dass die zweite Fremdsprache ab der 7. Klasse belegt wird.
  2. Eltern – Schüler – Klassenleiter – Coach/Trainer/Tutor (das ist eine für diesen Schüler und seine spezielle Förderung verantwortliche Person) führen ein gemeinsames Gespräch und vereinbaren einen Plan für die Zielerreichung.

In diesem Zielerreichungsplan werden die Aufgaben der Eltern, des Schülers, des Klassenleiters und des Tutors definiert. ( ein sehr allgemein gehaltener Zielvereinbarungsplan ist unter 4.1 beigefügt, eine Konkretisierung ist in jedem Falle nötig!)

  1. Konsequente Arbeit an der Erreichung der Ziele mit ständiger Kontrolle und Evaluation des Erreichten unterstützt durch eine spezielle „Fortbildung“ des Schüler  und z.T. auch der Eltern in enger Zusammenarbeit mit dem Tutor.

Aufgaben der Tutoren

Die Tutoren verstehen sich als Berater und Begleiter des Schülers.
Sie unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung des Schülers durch Seminarangebote („Fortbildung“ der Schüler und ggf. Eltern) und ein gewisses Coaching.
Schwerpunkte dabei sind:

  • Festlegen kurzfristiger und längerfristiger Ziele gemeinsam mit Schüler und ggf. Eltern und ständige Evaluation des Erreichten
  • Regelmäßige Elterninformation zum Entwicklungsstand und gemeinsame Strategieerarbeitung
  • Vorbereitung und Durchführung von Seminaren zu folgenden Modulen:
  • Erfolgsorientiertes Lernen

(Lerntypen, -methoden, -strategien und -hilfen; mind-map, Schnelllesetraining)

  • Schülergesundheit

(Umgang mit Leistungsdruck, Stress, Erfolg und Misserfolg;
Balance zwischen Anspannung und Entspannung)

Hier kann evtl. TESA behilflich sein – außerschulischer Partner

  • Entwicklung der Persönlichkeit
        • Verantwortung übernehmen
        • Stärkung des Selbstvertrauens/ Erkennen der eigenen Persönlichkeitsstruktur
        • Einen eigenen Standpunkt finden und vertreten
        • Richtig argumentieren lernen
        • Schritte zum Erwachsensein
  • Gestaltung von Vorträgen und Präsentationen bis hin zur Vorbereitung des Vorlesungsunterricht
  • Rollenverhalten in der Teamarbeit und der Projektarbeit

Z.T. finden wir Material im Ordner „Erwachsen werden“ – vom LIONS-Quest Programm

  1. Im Abstand von höchstens sechs Wochen findet ein Eltern – Schüler – Tutor – Gespräch statt in dem die Aktivitäten gewertet werden und in dem überlegt wird welche weiteren Schritte zur Ausbildung der erforderlichen Kompetenzen eingeleitet werden müssen.
  2. Jedem Schüler werden seine zusätzlichen Aktivitäten, Nachweise, … mit einem Zertifikat bestätigt, die er in seinem Portfolio sammelt.

Diese zusätzlichen Aktivitäten werden auf dem jeweiligen Zeugnis erwähnt.

3.3.      Begleitende Untersuchungsaspekte/Fragestellungen (... enthält - auch als Anlage-Aussagen zu wissenschaftlichen Begleitaspekten/ Evaluierungsansätzen, wenn die wissenschaftliche Begleitung integriert erfolgt.)

  • noch offen
  • eventuell Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung

 

3.4       Bezüge zu vorlaufenden und/oder vergleichbaren Vorhaben (... enthält - auch als Anlage - Aussagen zu thematisch vergleichbaren laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben, zur Abgrenzung von diesen bzw. ihrer Erweiterung.)

  • Aus Sicht des Antragstellers nicht bekannt.

4.         Durchführung des Vorhabens
4.1       Bedingungen zur Durchführung (... enthält - auch als Anlage - Aussagen über die durchführende Stelle, deren sachliche und personelle Ausstattung sowie über den Arbeitsansatz (Personalressourcen, ev. notwendige Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitsgruppen, Arbeitsmethoden und -techniken)


Ressourcen
    • Eigenes Personal / eigene Voraussetzungen
      • Beschluss der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz zur Umsetzung dieses Konzeptes
      • Erforderliche Räumlichkeiten und Materialien werden zur Verfügung gestellt.
      • ebenso das Wissen und die Unterstützung aller Lehrer der Schule
      • Nutzung der zusätzlichen Angebote der Schule möglich
      • Nutzung der Netzwerke der Verbindungen zu Partnern der Schule möglich
      • Eine Kollegin hat die Ausbildung „Psychologischer Berater – Kommunikationstrainer“ abgeschlossen.
    • notwendige Partner / Aufgaben der Partner
      • Gymnasium Carolinum
      • Wissenschaftliche Einrichtung zur Begleitung des Schulversuches (Uni Rostock / Uni Greifswald / FHS Neubrandenburg / LISA MV?)
      • Schulamt NB (Schulamtsleiter / Schulräte ?)
      • T.E.S.A. Neustrelitz
    • notwendige Finanzmittel
      • Honorarkosten für Seminare der Elternakademie
      • Honorarkosten für Seminare der beteiligten Schüler
      • Zusätzliche Stunden für das Coaching der beteiligten Schüler
      • Zusätzliche Förderstunden für die Kernfächer und das Aufgabenfeld des Tutors
      • Eventuell: Sachmittel für besondere Lernmittel / eLearning oder Ähnliches
    • Dauer des Schulversuches
      • Beginn: 01.08.2009 mit Klassen 7 -10, wobei für die Schüler der 8. bis 10. Klassen auf Grund des geringeren Zeitumfang ein speziell auf sie zugeschnittenes Programm erstellt werden muss. Die Auswirkungen auf die Motivation der einzelnen Schüler können durch eine wissenschaftliche Begleitung untersucht werden. Außerdem ist zu hoffen, dass auch bei dem im Vergleich späten Beginn der „älteren Schüler“ Motivation, Einstellungen, aber eventuell auch Kompetenzen und Leistungen sich so verändert haben, dass Schüler den Sprung in die 10. Klasse der gymnasialen Ausbildung schaffen können.
      • Frühestes Ende: 31.07.2013 – zu diesem Zeitpunkt sind die am 01.08.09 7. Klassen bis zur 10. Klasse „durch gelaufen“.
    • Vorversuch

mit Schülern der jetzigen 7. Klassen wird eine „abgespeckte Variante“ ausprobiert. (Einbeziehen in Ma-FöU Kl.6; Teilnahme und Unterstützung von Olympiaden, Fremdsprachenwettbewerb, Rezitatorenwettstreit, usw.; Übertragung von Verantwortung für andere Schüler; Abprachen mit dem Gymnasium Carolinum)

 

Vereinbarung zur Vorbereitung der Studierfähigkeit

Zwischen..............Schüler........................,

den ...............Erziehungsberechtigten...................

und der Jawaharlal-Nehru-Schule in Vertretung durch:

............................ den Klassenleiter................... und .....................den Schulleiter ..................

§1
Die Nehru-Schule verpflichtet sich, alle notwendigen personellen, finanziellen und materiellen Bedingungen zu schaffen, um eine optimale Förderung  o.g. Schülers/Schülerin zur Erlangung der Studierfähigkeit zu gewährleisten.
Die Schule verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:

  • Ein Betreuer  (Tutor, Lehrer)wird dem Schüler/der Schülerin zur Seite gestellt.
  • Zur individuellen Förderung werden besondere Aufgabenstellungen erarbeitet.
  • Es werden alle notwendigen Räumlichkeiten und Materialien bereit gestellt.

§2
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, die angebotenen Möglichkeiten zur Förderung und Fortbildung zu nutzen, um nach dem Abschluss der 10. Klasse (Mittlere Reife) auf die Allgemeine Hochschulreife hinzuarbeiten. Grundvoraussetzung ist das Erlernen einer 2. Fremdsprache.

§3
Die Eltern verpflichten sich, die Vorbereitungen zur Erlangung der Hochschulreife zu unterstützen.
Hierzu ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Elternhaus und Schule notwendig.

§4
Die Schule erwartet vom Schüler/von der Schülerin Aktivitäten, die über das normale Maß hinausgehen. Das könnten u.a. sein:

  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (z.B. Sport)
  • Teilnahme an Sprachwettbewerben ( in der Muttersprache, in einer Fremdsprache, Medienbeiträge, andere Wettbewerbe)
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Mitarbeit in außerschulischen Einrichtungen (Jugendclub, Mehrgenerationenhaus)

§5
Auf dem Zeugnis erfolgt ein Vermerk über die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Einhaltung der Vereinbarung („....hat erfolgreich/nicht erfolgreich die Vereinbarung zur Erlangung der Studierfähigkeit eingehalten.“)

§6
Die Vereinbarung gilt für ein Schuljahr.

.............Schüler.................................                          .................Erziehungsberechtigte......

.. ..................Klassenleiter.................                         ...................Schulleiter.......................

Neustrelitz, den........................

5.         Vorstellungen zur regionalen Umsetzung und zur überregionalen Übertragung von Ergebnissen (... enthält - auch als Anlage - Aussagen zur regionalen und ev. überregionalen Bedeutung sowie Vorstellungen/Perspektiven zur Umsetzung/Verstetigung bzw. Übertragbarkeit/ Nachnutzung im Land)


Es ist denkbar, dass bei einem Erfolg des Schulversuches die gewonnenen Erfahrungen die Grundlage für ein folgendes Landesprogramm mit ähnlichem Ziel sind.

6.         Regionale Koordinierung und überregionale Kooperationen (... enthält - auch als Anlage - Aussagen zur Durchführung regionaler Koordinierung und eventuell vorgesehener überregionaler Kooperationen zur Übertragbarkeit/Nachnutzung.)


Dieser Punkt müsste in der Vorbereitungsphase konkretisiert werden.

7.         Angaben zur wissenschaftlichen Begleitung (... enthält Verweis auf gesonderten Antrag; bei integriert wissenschaftlicher Begleitung siehe 3.3 )

  • Unbedingt notwendig

Muss noch bei den Universitäten / Hochschulen des Landes gefunden werden und ist damit auch Aufgabe für die weitere Vorbereitung des Schulversuches bis zum Sommer 2009

8.         Finanzielle Angaben

    1. notwendige Finanzmittel
      • Honorarkosten für Seminare der Elternakademie
      • Honorarkosten für Seminare der beteiligten Schüler
      • Zusätzliche Stunden für das Coaching der beteiligten Schüler
      • Zusätzliche Förderstunden für die Kernfächer und das Aufgabenfeld des Tutors
      • Eventuell: Sachmittel für besondere Lernmittel / eLearning oder Ähnliches

 

9.         Anerkennung der Berichtspflicht (siehe Anlage)

Die Schulkonferenz hat dem Schulversuch am 1. Oktober 2008 in der vorliegenden Form zugestimmt. (siehe Anlage – Kopie des Protokolls der Schulkonferenz)

Ich versichere/ wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie aller Angaben auf den beiliegenden Blättern und Anlagen.

 

 

                                                                                                              Dieter Zscheischler
                                                                                                                  - Schulleiter -
(rechtsverbindliche Unterschrift)
                                                                                                         

 

 

 

Anlage
Sachbericht zum Schulversuch3

I.          Allgemeine Angaben

2.1 Ziel des Schulversuchs

13.1.          Zahlen der Schülerinnen und Schüler:
13.2.          Zahl und Größe der Klassen:
13.3.          Zahl der Lehrer (mit Stundenanteil für den Schulversuch):
13.4.          Art und Zahl des sonstigen Personals (mit Stundenanteil für den Schulversuch):

3 Die einzelnen Punkte sollen so genau wie möglich beantwortet werden
* Im ersten Sachbericht  sind alle Fragen zu beantworten. Bei den nachfolgenden Sachberichten sind die mit einem „*“ versehenen Punkte nur dann auszufüllen, wenn sich im Berichtszeitraum eine Änderung ergeben hat.

II.         Angaben zur Struktur des Schulversuches

III.        Angaben zur wissenschaftlichen Begleitung

IV.  Ergebnisse des Schulversuchs im Berichtszeitraum (möglichst in Auswertung konkreter Daten, Befragungs-, Evaluationsergebnisse ...)

V.        Veröffentlichungen zum Vorhaben im Berichtszeitraum
VI.       Umsetzung der Ergebnisse / Nachnutzung
Ausführungen, in welcher Weise Ergebnisse des Vorhabens von den beteiligten oder anderen Klassen/Schulen verstetigt bzw. nachgenutzt werden können.

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